Die Vertrauensleute
Aufgabe der Vertrauensleute ist es, den Kontakt zu den
Mitgliedern zu halten und zu pflegen, insbesondere zu
besonderen Inhalten oder persönlichen Feiertagen. In dieser
Funktion werden sie auch stellvertretend für den Geschäftsführer /
die Geschäftsführerin tätig und ergänzen diese/n. Die
Leitungsteams haben in ihrer Treffen im Jahr 2007 drei Personen
gewählt, die diese Aufgabe zur Zeit wahrnehmen.
Christa Barth, Dorsten
Klaus Engelhardt, Tostedt
Adolf Nolte, Salzgitter
Ordnung für die Vertrauensleute
1. Auf Vorschlag der Konferenz der Leitungsteams beruft der
Vorstand vier Vertrauensleute, die ehrenamtlich die Aufgabe
übernehmen, den Geschäftsführer, die Geschäftsführerin in ihren
Aufgaben zu unterstützen. Sie gehören nach Möglichkeit
Konventen aus verschiedenen Regionen an.
2. Unbeschadet der Zuständigkeiten der Konvente und ihrer
Leitungsteams ergänzen und unterstützten die Vertrauensleute
die Tätigkeit des Geschäftsführers, der Geschäftsführerin und
werden insbesondere dort tätig, wo seine oder ihre Beteiligung
erwartet wird. Sie setzen sich für die Belange der Mitglieder und
der Region ein und machen den Geschäftsführer oder die
Geschäftsführerin sowie den Vorstand auf wichtige
Entwicklungen aufmerksam.
Die Vertrauensleute sollen Ansprechpartner oder -partnerinnen
werden, die auch bei persönlichen oder alltäglichen Fragen „ins
Vertrauen gezogen“ werden können.
3. Die Vertrauensleute sind ehrenamtlich tätig. Ob sie einen
Termin wahrnehmen können, unterliegt ihrer Entscheidung und ist
an keine Weisung gebunden. Aufgaben, die mit Reisekosten oder
sonstigen durch die Diakoniegemeinschaft zu erstattenden
Kosten verbunden sind, bedürfen dem Einvernehmen mit dem
Geschäftsführer bzw. der Geschäftsführerin. Für die
Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhalten die Vertrauensleute die
Reisekosten.
4. Die Vertrauensleute treffen sich möglichst einem im Quartal
gemeinsam mit dem Geschäftsführer, der Geschäftsführerin zum
Erfahrungsaustausch und zur Absprache schon bekannter
Aufgaben und Termine. Der Geschäftsführer, die
Geschäftsführerin berichtet in der darauffolgenden
Vorstandssitzung von diesen Treffen.
5. Die Vertrauensleute werden für ihre Aufgabe in einem
Gottesdienst der Diakoniegemeinschaft, möglichst im
Zusammenhang mit dem Jahrestreffen, beauftragt.
(20.11.2002 nach Beschluß im Vorstand am 19.11.2002
dem Treffen der Leitungsteams am 8.3.2003, dem Treffen der
Vertrauensleute am 19. September 2003)